VORTEILE DER ZUSAMMENARBEIT IN DEN FÖRDERPROGRAMMEN
- Übernahme der Antragsstellung und Koordination für Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Erschließen neuer Fördermöglichkeiten durch die Auswahl der passenden Förderprogramme
- Gute Erfolgsquote auch bei hohen Fördersummen
- Langjährige Kontakte zu den Projektträger
Durchführung von:
Projektskizzen, Vorhabensbeschreibungen
Antragsstellungen, umfangreiche Antragsabwicklungen
Steuerung von Partnernetzwerken und Kooperationsdatenbanken
Moderation der FuE-Projekte
WICHTIGE FÖRDERPROGRAMME
ZIM PROGRAMM
Schwerpunktmäßige Förderung der Personalkosten |
Förderquote: bis 45 %, Gemeinkostenaufschlag: 100 % |
Gesamte Zuschusssumme: ca. 80 % der Personalkosten |
Mittelständische Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter/innen (in Verbundprojekten) |
KMU-INNOVATIV, SONSTIGE BUNDESPROGRAMME
Förderquote: 50 %; Gemeinkostenzuschlag: 100 % |
Gesamte Zuschusssumme: 80 % der Personalkosten |
Einzelanträge und Verbundvorhaben |
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter/innen (KMU) |
Großunternehmen |
KMU-INNOVATIV: TECHNOLOGIEFELDER
- Bioökonomie
- Biomedizin
- Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
- Materialforschung
- Photonik und Quantentechnologien
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
„Digital Jetzt“– Förderprogramm
Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Förderung von Hardware und Software |
Maximale Zuschusssumme: 50 TEUR. |
Zuschussquote: 40% bis 60% |
Einzelanträge und Verbundvorhaben |
Unternehmen bis max. 499 Mitarbeiter/innen |
GRW-PROGRAMM FÜR STRUKTURSCHWACHE REGIONEN
Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse betragen bis zu 30 % der Investitionssumme, wenn Dauerarbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden.
Förderfähige Kosten:
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich aktivierte Wirtschaftsgüter wie Gebäude, Anlagen, Maschinen,
- mobile Wirtschaftsgüter (kein Kfz),
- Investitionen im Bereich IT,
- Um- und Aufrüstung von gebrauchten Maschinen,
- Anschaffungskosten von steuerlich aktivierten immateriellen Wirtschaftsgütern (Kauf von Patenten, Betriebslizenzen) gefördert.
- Übernahme einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre (verschiedene Anschaffungskosten, teilweise Kosten für den Grunderwerb).
WEITERE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
- Konzepte für Finanzierung, Förderungen und Zuschüsse für Investitionen sowie Bürgschaften
- Programme der KfW-Bank, Landesbanken, z.B. NRW-Bank
- Programme für einzelne Regionen und Bundesländer in NRW z. B. RWP-Programm